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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Stand: 17.10.2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über mobile Hundetraining-Dienstleistungen, die zwischen Luis Link, handelnd unter der Bezeichnung „Veedel Pfoten" (nachfolgend „Anbieter"), und Kunden (nachfolgend „Kunde") über die Website veedelpfoten.de, per E-Mail, Messengerdienste oder telefonisch geschlossen werden.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Präsentation der Trainingsleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot des Anbieters dar. Es handelt sich um eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, eine Terminanfrage zu stellen.

(2) Ein verbindlicher Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Anbieter die Terminanfrage des Kunden ausdrücklich in Textform (z. B. per E-Mail oder Nachricht) oder mündlich/telefonisch bestätigt.

§ 3 Leistungsumfang und Trainingsablauf

(1) Der Anbieter erbringt mobiles Einzeltraining für Hunde im Kölner Stadtgebiet. Das Training findet direkt vor Ort beim Kunden, im öffentlichen Raum oder auf den gewohnten Gassi-Runden statt. Der Anbieter legt die Anfahrtswege umweltfreundlich mit dem Lastenrad zurück.

(2) Eine reguläre Trainingseinheit umfasst eine feste Dauer von 60 Minuten und wird individuell an den Leistungsstand sowie die Bedürfnisse des Mensch-Hund-Teams angepasst.

(3) Medizinische, tiermedizinische oder psychotherapeutische Beratungen sind ausdrücklich nicht Bestandteil des Angebots. Bei Anhaltspunkten für gesundheitliche Ursachen von Verhaltensauffälligkeiten verweist der Anbieter an qualifizierte Tierärzte oder Tierverhaltensmediziner.

(4) Da der Erfolg des Hundetrainings maßgeblich von der konsequenten Mitarbeit und Umsetzung des Kunden außerhalb der Trainingsstunden abhängt, kann der Anbieter keine Erfolgsgarantie für bestimmte Trainingsergebnisse übernehmen.

§ 4 Vergütung, Anfahrtskosten und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website veröffentlichten Preise. Alle Preise verstehen sich als Endpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Das Leistungsangebot umfasst Einzelstunden (60 Minuten) sowie 5er- und 10er-Trainingspakete; auf Anfrage auch individuell vereinbarte Pakete ab 10 Terminen. Zusätzlich zum Grundpreis fällt je nach vereinbartem Trainingsort eine gestaffelte Anfahrtsgebühr an, die sich nach der Entfernung zum jeweiligen Kölner Stadtgebiet richtet; für Termine außerhalb der regulären Anfahrtszonen wird die Gebühr individuell kalkuliert. Die jeweils aktuellen Preise und die zugehörige Zoneneinteilung sind vor Abgabe der verbindlichen Terminanfrage auf der Website einsehbar.

(3) Die Vergütung für Einzelstunden ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung per Überweisung oder via PayPal zu begleichen. Mehrteilige Dienstleistungspakete (z. B. 5er- oder 10er-Pakete oder individuell vereinbarte Pakete) sind im Voraus vor dem ersten Trainingstermin per Überweisung oder via PayPal zu bezahlen. Bei individuell vereinbarten Paketen kann im Einzelfall eine Zahlung in Raten vereinbart werden; jede Rate ist dann vor dem ersten Termin fällig, auf den sie sich bezieht.

§ 5 Regelungen für Dienstleistungspakete

(1) Im Paket erworbene Trainingseinheiten können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren flexibel eingelöst werden. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem das Paket gekauft wurde.

(2) Die Einheiten eines Pakets sind an den Kunden gebunden, können jedoch für verschiedene Hunde desselben Haushalts genutzt werden. Eine Übertragung auf dritte Personen ist nach vorheriger Absprache möglich.

(3) Endet das Vertragsverhältnis über ein Paket vorzeitig, werden die bereits in Anspruch genommenen Trainingseinheiten zu dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Einzelstundenpreis zuzüglich der für Einzelstunden geltenden Anfahrt abgerechnet. Der verbleibende Restbetrag wird dem Kunden erstattet. Gesetzliche Kündigungs- und Widerrufsrechte des Kunden bleiben von dieser Abrechnungsregelung unberührt. Widerruft der Kunde den Vertrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist, richtet sich die Abrechnung vorrangig nach den gesetzlichen Vorgaben und der Widerrufsbelehrung; in diesem Fall bemisst sich der vom Kunden zu zahlende Wertersatz anteilig am vereinbarten Gesamtpreis des Pakets, nicht nach dem Einzelstundenpreis.

§ 6 Termine, Absagen, Verspätungen und wetterbedingte Ausfälle

(1) Vereinbarte Trainingstermine können vom Kunden bis zu 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.

(2) Bei einer verspäteten Absage oder bei unentschuldigtem Nichterscheinen (No-Show) behält sich der Anbieter das Recht vor, eine Ausfallentschädigung in Höhe von 80 % des vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn den Kunden kein Verschulden an der Absage trifft. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Erscheint der Kunde nicht innerhalb von 20 Minuten nach dem vereinbarten Zeitpunkt am Treffpunkt und ist auch telefonisch nicht erreichbar, gilt der Termin als No-Show im Sinne dieses Absatzes.

(3) Verspätet sich der Kunde um wenige Minuten, verkürzt sich die Trainingszeit entsprechend; die vereinbarte Vergütung bleibt hiervon unberührt. Ab einer Verspätung von mehr als 20 Minuten steht es im Ermessen des Anbieters, den Termin ganz ausfallen zu lassen; in diesem Fall gilt Absatz 2 entsprechend.

(4) Verspätet sich der Anbieter um mehr als 20 Minuten ohne vorherige Ankündigung, kann der Kunde entweder auf die volle vereinbarte Trainingszeit ab tatsächlichem Beginn bestehen oder den Termin kostenfrei stornieren.

(5) Da das Training primär im Freien stattfindet, kann der Anbieter Termine bei extremen und gefährlichen Wetterlagen (z. B. Unwetterwarnung, Glatteis, extreme Hitze) kurzfristig verschieben. In diesen Fällen werden zeitnah und vorrangig Ausweichtermine vereinbart.

§ 7 Gesetzliches Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder über Fernkommunikationsmittel (Telefon, E-Mail, Online-Formular) geschlossen werden, ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Die ausführliche Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular sind auf der Website jederzeit abrufbar.

(2) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat. Voraussetzung hierfür ist, dass der Anbieter mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung erteilt und bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.

§ 8 Haftung und Versicherungsschutz

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Das Gleiche gilt für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters basieren.

(2) Für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden haftet der Anbieter nur bei der Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Voraussetzung für die Teilnahme am Training ist das Bestehen einer gültigen Hundehalterhaftpflichtversicherung für den teilnehmenden Hund. Der Kunde hat den Versicherungsschutz auf Verlangen des Anbieters nachzuweisen. Schäden, die der Hund während des Trainings an Personen, Gegenständen oder gegenüber dem Anbieter verursacht, sind vorrangig über diese Versicherung abzuwickeln. Die gesetzliche Gefährdungshaftung des Hundehalters nach § 833 BGB bleibt durch die Teilnahme am Training unberührt.

§ 9 Voraussetzungen für die Teilnahme (Mitwirkungspflichten)

(1) Der Kunde versichert mit der Buchung, dass: der teilnehmende Hund behördlich angemeldet, steuerlich erfasst und frei von ansteckenden Krankheiten oder Parasiten ist; alle Verhaltensauffälligkeiten des Hundes (insbesondere Aggressions- oder ausgeprägte Angstzustände, bekannte Beißvorfälle) vorab vollständig und wahrheitsgemäß mitgeteilt wurden; der Hund über einen aktuellen und altersentsprechenden Impfschutz verfügt; er während des gesamten Trainings persönlich anwesend ist oder eine volljährige, weisungsbefugte Betreuungsperson stellt.

(2) Ausrüstung. Der Hund ist während des Trainings mit einer geeigneten, sicheren und seinem Verhalten entsprechenden Ausrüstung zu führen (insbesondere Leine, Halsband oder Geschirr). Sofern aus konkreten Sicherheitsgründen erforderlich, kann der Anbieter zusätzliche Sicherungsmaßnahmen verlangen, z. B. einen Maulkorb.

(3) Sicherheitsrelevante Anweisungen. Der Kunde bzw. die begleitende Betreuungsperson hat sicherheitsrelevante Anweisungen des Anbieters während des Trainings zu befolgen.

(4) Trainingsabbruch. Der Anbieter ist berechtigt, eine Trainingseinheit abzubrechen oder zu verschieben, wenn eine konkrete Gefahr für Menschen, Tiere, den Kunden, den Anbieter oder Dritte besteht und eine sichere Fortsetzung nicht möglich ist. Für die Vergütung gilt dabei: a) Beruht der Abbruch auf einem vom Kunden zu vertretenden Umstand (insbesondere einer entgegen Abs. 1 nicht mitgeteilten Verhaltensauffälligkeit), bleibt die vereinbarte Vergütung für die Einheit in voller Höhe bestehen. b) Beruht der Abbruch auf einem vom Anbieter zu vertretenden Umstand, wird die Vergütung für den nicht durchgeführten Teil der Einheit nicht erhoben; ein Ausweichtermin wird angeboten. c) Bei einem unverschuldeten Sicherheitsabbruch (z. B. plötzliches Auftauchen einer Gefahrensituation ohne Zutun einer der Parteien) wird die Vergütung anteilig nach der bereits durchgeführten Trainingszeit berechnet; für den ausgefallenen Rest wird ein Ausweichtermin angeboten.

§ 10 Beendigung des Trainingsverhältnisses

(1) Eine gebuchte Einzelstunde endet automatisch mit Abschluss der vereinbarten Trainingseinheit, ein gebuchtes Dienstleistungspaket automatisch mit Abschluss der letzten enthaltenen Einheit. Es bedarf hierfür keiner gesonderten Kündigung.

(2) Zur vorzeitigen Beendigung eines laufenden Pakets durch den Kunden sowie zur Abrechnung in diesem Fall wird auf § 5 Abs. 3 verwiesen.

(3) Beide Parteien können das Trainingsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich beenden, insbesondere bei wiederholter oder schwerwiegender Verletzung der Mitwirkungspflichten nach § 9 durch den Kunden oder wenn eine sichere Durchführung des Trainings dauerhaft nicht gewährleistet werden kann. Bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall gemäß § 5 Abs. 3 abgerechnet.

(4) Gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere ein etwaiges freies Kündigungsrecht nach § 627 BGB, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

§ 11 Datenschutz

Die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der Kundendaten (wie Name, Anschrift für die Routenplanung und Kontaktdaten) erfolgt ausschließlich zweckgebunden zur Vertragserfüllung. Detaillierte Informationen hierzu finden sich in der separaten Datenschutzerklärung des Anbieters.

§ 12 Verbraucher­streit­beilegung

Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.